Frissítve: 2025.05.27. 17:00
A külföldön kötelező 750.000 SDR felelősségbiztosítást itt kötöttem meg, 17.97€/év összegért! Ez egy Holland biztosítási ügynökség, a WEB oldalon magyar nyelv is választható!
AUSZTRIA
die App steht aktuell nur im österreichischen Store zum Download bereit. Bitte besuchen Sie unsere parallel dazu eingerichtete Website map.dronespace.at. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Weinberger"
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Austro.control WEB térképe |
Még egy alkalommal írtam az austro.control-hoz, a válaszuk:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn Sie bereits in dem Mitgliedsstaat registriert sind, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, bedarf es keiner weiteren Registrierung in Österreich.
Nachstehende Informationen zeigen Ihnen die wichtigsten geographischen Gebiete an. Die entsprechende Karte dazu finden Sie auf unserer Website https://map.dronespace.at/):
Kontrollzonen der Verkehrsflughäfen (rote Zonen):Innerhalb der Kontrollzonen rund um die Verkehrsflughäfen Wien, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck dürfen Sie mit Ihrer Drohne fliegen, müssen jedoch gem. § 18 (6) Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014, BGBl. II Nr. 297/2014 in der Fassung vom 12.08.2022) die Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle einholen. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie unter map.dronespace.at. Sollte Ihre Drohne jedoch unter 250g wiegen und die Flughöhe 30 m AGL nicht überschreiten, dürfen Sie Ihre Drohne auch ohne Zustimmung in Betrieb nehmen.
- Kontrollzonen von unkontrollierten Flugplätzen (gelbe Zonen):Der Betrieb von Flugmodellen innerhalb eines Umkreises von 2500 m um den Flugplatzbezugspunkt von unkontrollierten Flugplätzen (dies sind beispielsweise Krankenhäuser oder ÖAMTC-Stützpunkte mit Hubschrauberlandeplätzen, etc.) ist nur außerhalb der Flugplatz-Betriebszeiten gestattet. Die Betriebszeiten der Flugplätze sind im Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria) aufgelistet.
- Sicherheitszonen (orange Zonen): Falls der von Ihnen geplante Flug innerhalb einer Sicherheitszone eines Flugplatzes stattfinden soll, ist gem. § 18 (4) LVR 2014 eine kostenpflichtige Bewilligung seitens Austro Control einzuholen. Diese Bewilligung ist unabhängig vom Gewicht der Drohne erforderlich. Flüge, welche in einer militärischen Sicherheitszone stattfinden sollen, sind gem. § 24f. (6) Luftfahrtgesetz nur mit Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung zulässig.
- Flugbeschränkungsgebiete (lila Zonen):Gem. Anhang B der LVR 2014 ist eine kostenpflichtige Bewilligung der Austro Control einzuholen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Sollte Ihre Drohne jedoch unter 250g wiegen und die Flughöhe 30 m AGL nicht überschreiten, dürfen Sie Ihre Drohne auch ohne Bewilligung in Betrieb nehmen. Der Betrieb von Flugmodellen innerhalb eines Umkreises von 2500 m um den Flugplatzbezugspunkt von unkontrollierten Flugplätzen (dies sind beispielsweise Krankenhäuser oder ÖAMTC-Stützpunkte mit Hubschrauberlandeplätzen, etc.) ist jedoch nur außerhalb der Flugplatz-Betriebszeiten gestattet.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag."
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